JudikaturJustizRS0098749

RS0098749 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juli 2022

Die Vereinbarung zur Fortsetzung der Gemeinschaft kann wie jedes andere Dauerschuldverhältnis aus wichtigen Gründen vorzeitig aufgelöst werden, insbesondere wenn ihre weitere Erfüllung unmöglich oder unzumutbar wird.

Entscheidungen
5