JudikaturJustizRS0098710

RS0098710 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2023

Ein auf wahlweisen Feststellungen beruhendes Strafurteil ist dann denkbar, wenn jede der wahlweise getroffenen Annahmen zu den gleichen rechtlichen Schlüssen führt; oder wenn der Vorwurf der Qualifikation eines Tatbestandes auf die Feststellung gestützt wird, dass der Angeklagte die ihm angelastete Tat jedenfalls unter einem der vom Gesetz als gleichwertig erachteten Qualifikationsumstände begangen hat ("reine Tatsachenalternativität", die zu einer "gleichartigen Wahlfeststellung" führt).

Entscheidungen
39