JudikaturJustizRS0098665

RS0098665 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. November 2023

Nur die gänzliche Unterlassung der Aufnahme eines vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreibenden Protokolles, nicht aber eine mangelhafte Protokollierung ist mit Nichtigkeit bedroht.

Entscheidungen
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