Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen (auch unbekämpft gebliebene Freisprüche enthaltenden) Urteil wurde Johann N***** (des, richtig: Mayerhofer/Rieder, StGB4, § 159 E 14 a) der Vergehen der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, als fakti…
Rechtliche Beurteilung Die auf § 281 Abs 1 Z 3, 4, 5, 5 a, 9 lit a und 11 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten geht fehl. Nach Z 3 erhobene, die Verletzung oder Vernachlässigung einer Vorschrift, deren Beachtung das Gesetz ausdrücklich bei sonstiger Nichtigkeit vorschreibt, behauptende Verfahrensrügen k…