JudikaturJustizRS0098653

RS0098653 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2012

Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO kann nur geltend gemacht werden, wenn der Antrag, dessen Ablehnung den Beschwerdegrund bildet, nach dem Inhalt des Protokolls über die Hauptverhandlung gestellt worden ist.

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6