JudikaturJustizRS0098597

RS0098597 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 2001

Auf Grund denkrichtiger Schlußfolgerungen aus erwiesenen Tatsachen kann das Gericht auch zur Überzeugung von der Richtigkeit weiterer Tatsachen kommen und diese somit gleichfalls als erwiesen ansehen.

Entscheidungen
42