RS0098593 – OGH Rechtssatz
RS0098593 – OGH Rechtssatz
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Hat das Geschwornengericht die Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens verhängt und kam es zu dieser Strafe durch unrichtige Anwendung des außerordentliches Milderungsrechtes, so ist der Nichtigkeitsgrund nach § 345 Abs 1 Z 13 StPO nicht gegeben.