RS0098589 – OGH Rechtssatz
RS0098589 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei einem Angeklagten der als gefährlicher Krimineller vom Typ des Hangtäters ausgewiesen ist (zahlreiche einschlägige Vorstrafen, Vielzahl von Fakten, Straftaten in mehreren Ländern), muß die Resozialisierungsprognose äußerst ungünstig beurteilt werden. Bei ihm steht ein möglichst wirksamer Schutz der Allgemeinheit vor dem zu befürchtenden Rückfall gegenüber anderen Strafzwecken im Vordergrund, was die Anwendung des außerordentlicher Milderungsrechtes von vornherein ausschließt.