Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben, die Geldstrafe auf 50.000 (fünfzigtausend) Euro und die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall der Uneinbringlichkeit auf 3 (drei) Monate herabgesetzt. Der Vollzug der Geldstrafe wird unter Bestimmung einer Probezeit von drei Ja…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann H***** „des" Finanzvergehens der teilweise vollendeten, teilweise versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs 1, 13 Abs 1 FinStrG schuldig erkannt. Danach hat er im Bereich des Finanzamts Salzburg-Land als Einzelunternehmer vorsätzlich unter Verle…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte stützt seine Nichtigkeitsbeschwerde dagegen auf die Z 5, 5a, „9a" und „9b" des § 281 Abs 1 StPO. Zur zunächst behaupteten Unvollständigkeit der Gründe (Z 5 zweiter Fall) ist grundsätzlich zu bemerken, dass kein Begründungsmangel im Sinne der Z 5 vorliegt, wenn das Gericht nicht den vo…