Spruch I. Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen (hinsichtlich der Inlandstaten) unberührt bleibt, im Schuldspruch, wonach der Angeklagte als bereits Erwachsener gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen, die das vierzehnte, aber noch nicht das ac…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Günter L***** des Verbrechens der gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren nach § 209 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er ab dem Jahre 1989 bis zum 18.Mai 1994 in Wien sowie im Ausland (Ungarn, Tschechien, Slowakei, Italien und …
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde, die er (nominell) auf die Z 3, 4, 5, 5 a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO stützt. Soweit sich der Angeklagte gegen den Schuldspruch wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren im Ausland unter Gelte…