Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.März 1939 geborene Fuhrunternehmer Joachim A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen schuldig erkannt, das Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB. dadurch begangen zu haben, daß er am 13.Dezember 1979 im Gemeindegebiet Volders die Katharina B vorsä…
Rechtliche Beurteilung Die behauptete Nichtigkeit liegt indes nicht vor. Richtig ist, daß das Gesetz den Eintritt von Ersatzgeschwornen anstelle verhinderter Mitglieder der Geschwornenbank ausdrücklich nur vor Schluß der Verhandlung vorsieht (§ 320 Abs 2 StPO.), die demnach, wenn nach ihrem Schluß ein Geschworner ersetzt …