Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zlatko G*****, soweit für das Nichtigkeitsverfahren von Bedeutung, der Verbrechen des versuchten Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1 StGB (A) und des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 148 erster Fall und 15 StGB als Beteili…
Rechtliche Beurteilung Die Verfahrensrüge (Z 3), mit welcher der Beschwerdeführer dagegen remonstriert, daß er über den in seiner - vom Vorsitzenden verfügten - Abwesenheit verhandelten Gegenstand, nämlich die Aussage der Zeugin Katharina V***** (zwar informiert, aber) nicht vernommen wurde, geht schon deshalb ins Leere,…