Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Gottfried A des Verbrechens des Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 (erster Fall) StGB. und des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbebeschwerde und…
Rechtliche Beurteilung Im Hinblick darauf, daß eine weitere Ausführung der Beschwerdegründe (§ 285 Abs. 1 StPO.) unterblieben ist, war daher die Nichtigkeitsbeschwerde, ohne daß es einer Behebung des im Fehlen der Unterschrift eines berechtigten Verteidigers bestehenden zusätzlichen Mangels (§ 285 a Z. 3 StPO.) bedurfte, …