JudikaturJustizRS0098127

RS0098127 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2004

Nur im ersten Satz des § 120 StPO ist eine Nichtigkeitsdrohung enthalten. Die Vorschriften des zweiten Satzes stehen nicht unter Nichtigkeitssanktion, was übrigens wegen der dortigen, ermessensunterworfenen Einschränkungen ("in der Regel", "ist nicht Gefahr im Verzug") gar nicht möglich wäre.

Entscheidungen
19