JudikaturJustizRS0098102

RS0098102 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1984

Die verwaltungsbehördliche Genehmigung einer Anlage schafft keine "strafrechtliche Deckung" für den Betriebsleiter; er ist für die körperliche Sicherheit der Arbeiter auch dann verantwortlich, wenn von der Gewerbebehörde Vorkehrungen zur Ausschaltung einer Betriebsgefahr nicht verlangt wurden. Privatgutachten sind im Strafverfahren nicht zu beachten.