RS0098098 – OGH Rechtssatz
RS0098098 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Begutachtung der Wirkung von Drogen (Suchtgiften) auf die menschliche Psyche fällt - zumal es nach dem österreichischen Ärztegesetz keinen Facharzt für Suchtgiftkrankheiten (und dementsprechend auch kein solches Spezialgebiet im Verzeichnis der allgemein beeideten gerichtlichen Sachverständigen) gibt - in das Gebiet der Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie.