Text Gründe: Mit dem hinsichtlich des Angeklagten Markus E*****rechtskräftig gewordenen, jedoch vom Angeklagten Jürgen Franz T*****bekämpften Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 19.Februar 1993 wurden Markus E*****- neben anderen Delikten - des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB und Jürg…
Rechtliche Beurteilung Der vom Angeklagten T***** gegen dieses Urteil erhobenen, auf § 281 Abs 1 Z 1 a, 3, 4, 5 a, 9 lit a und 11 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde kommt keine Berechtigung zu. Unzutreffend ist der Einwand, der Beschwerdeführer sei nicht während der ganzen Hauptverhandlung durch einen Verteidiger ve…