Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten Ludwig L*** auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ludwig L*** I./ des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und II./ des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er (zu I./) in der Zeit zwischen Jänner und Mai 1984 sowie im Februar und April 1985 i…
Rechtliche Beurteilung Dieser Nichtigkeitsgrund liegt nur dann vor, wenn die Hauptverhandlung in den Fällen notwendiger Verteidigung ohne Beiziehung eines Verteidigers durchgeführt wurde. Dabei kommt es aber lediglich auf die formelle Ausübung der Verteidigerfunktion an. Selbst eine allfällige nicht gehörige Wahrnehmung d…