Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Berufungsentscheidung wird dahin abgeändert, daß das erstgerichtliche Urteil wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 8.886,60 (darin S 1.481,10 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens …
Text Entscheidungsgründe : Am 6.10.1990 ereignete sich in Wien auf dem Schwarzenbergplatz (auf Höhe der Nr 7 im Bereich der Zaunergasse) ein Verkehrsunfall, an dem Renate P***** als Lenkerin ihres bei der Klägerin haftpflichtversicherten PKW Marke Nissan Cherry sowie Klemens D***** als Lenker seines bei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei der Beurteilung des Verhaltens des Motorradlenkers die Rechtslage verkannt hat, und auch berechtigt. Die Klägerin macht geltend, der Motorradlenker habe einerseits gegen seine Verpflichtung, im Sinne der Richtungspfeile weiterzufahren, anderer…