JudikaturJustizRS0097876

RS0097876 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 1998

Bei Vernehmung unmündiger Zeugen durch einen Sachverständigen (§ 162 a Abs 4 letzter Satz StPO) kann dieser auch die Belehrung gemäß § 152 Abs 5 StPO über ein dem Kind zustehendes Entschlagungsrecht erteilen.

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