Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Erstangeklagten enthält, wurden Wolfgang St***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB (A I und II) sowie des Vergehens des Mißbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 S…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richten sich die getrennt ausgeführten, vom Angeklagten St***** auf Z 3, 5, 5 a und 11, von Monika H***** auf die Z 5, 5 a, 8 und 10 (nominell auch Z 9 lit a) des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerden, die nicht berechtigt sind. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten St*…