Spruch Im Verfahren zum AZ (nunmehr) 30 E Vr 3.287/82 des Landesgerichtes Klagenfurt ist 1. dadurch, daß der Untersuchungsrichter einen Brief der in Untersuchungshaft angehaltenen Beschuldigten im Rahmen der Überwachung ihres Briefverkehrs teilweise unleserlich machte, und 2. durch die in der Begründung …
Text Gründe: Im oben bezeichneten Verfahren befand sich Margit P*** eine Zeitlang in Untersuchungshaft; von dort aus richtete sie an einen im selben Gefangenenhaus angehaltenen anderen Untersuchungshäftling einen sogenannten "Hausbrief". Im Rahmen der Überwachung ihres Briefverkehrs machte der Untersuch…
Rechtliche Beurteilung Mit ihrer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde vertritt die Generalprokuratur die Auffassung, das von der Beschuldigten gerügte Unleserlichmachen von Teilen ihres Briefes durch den Untersuchungsrichter und der darauf bezogene Beschluß der Ratskammer seien durch § 187 Abs. 2 St…