JudikaturJustizRS0097672

RS0097672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2024

Anklagetenor und Anklagebegründung bilden ein einheitliches Ganzes und ist auch letztere für die Lösung der Frage, welcher Sachverhalt vom öffentlichen Ankläger unter Anklage gestellt wird, heranzuziehen.

Entscheidungen
31