JudikaturJustizRS0097567

RS0097567 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2005

Ob die den Parteien gegebene Möglichkeit, sich an der Zeugenvernehmung zu beteiligen, auch genützt wurde, ist für die Verlesungsberechtigung ohne Relevanz.

Entscheidungen
5