Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden, nunmehr angefochtenen Urteil wurde der zuletzt beschäftigungslos gewesene Karl A im zweiten Rechtsgang abermals des Verbrechens der erpresserischen Entführung nach dem § 102 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt nach dem Inhalt des Sc…
Rechtliche Beurteilung Der Beschwerde kommt keine Berechtigung zu. Unter dem Gesichtspunkt des erstangeführten Nichtigkeitsgrundes rügt der Beschwerdeführer die trotz Verwahrung seines Verteidigers (Band II, S. 534/535 d.A.) in der Hauptverhandlung vorgenommene Verlesung der vor dem Untersuchungsrichter am (10.August 1977…