Spruch Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde wird gemäß dem § 290 Abs. 1 StPO das angefochtene Urteil, das im Schuldspruch wegen des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 1 StGB als unangefochten unberührt bleibt, im übrigen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.März 1948 geborene Kraftfahrer Cvetko A, ein in Österreich lebender jugoslawischer Staatsbürger, des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3, 128 Abs. 1 Z 4, 130 (erster Fall) StGB und des Vergehens…
Rechtliche Beurteilung Soweit der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Diebstahls die Anzahl von 58 Paletten übersteigt und den Tatzeitraum von April bis 30. September 1984 umfaßt, ist daher das Urteil zum Nachteil des Angeklagten mit dem Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs. 1 Z 9 lit. b StPO behaftet, weil die Verfolgung des…