Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Juli 1948 geborene beschäftigungslose Reinhard A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach verübte er mit Bereicherungsvorsatz zwei Einbrüche in das …
Rechtliche Beurteilung Das Schöffengericht konstatierte zum Faktum II hingegen unzweideutig, daß der Beschwerdeführer und Gerhard C in der Nacht vom 5. auf den 6.Mai 1984 in das Gasthaus mittels eines Brecheisens und eines Schraubenziehers gewaltsam eindrangen, 'wobei sie die im Spruch genannten fremden Sachen erbeuteten'…