Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen sind schuldig, den Beklagten die mit 17.824,77 S bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 2.970,79 S USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Am 9. 12. 1993 kam es in S***** zu einem Unfall, bei dem der damals 12-jährige Franz F***** schwer verletzt wurde. Franz F***** stolperte auf dem Heimweg von der Schule über eine Baumwurzel, die den Asphalt um zirka 10 cm gehoben hatte, und stürzte. Dabei drang ein spitzer Geg…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Klägerinnen ist unzulässig, weil die von ihnen aufgeworfenen Fragen keine erheblichen Rechtsfragen im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO bilden. Die Klägerinnen machen geltend, dass die Beklagten gemäß § 421 ABGB als Eigentümer der Wurzel nach den Grundsätzen…