Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Graz zugeleitet. Gemäß dem § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen Freispruch gemäß dem § 259 Abs 3 StPO und einen Verfolgungsvorbehalt gemäß dem § 263 Abs 2 StPO enthält, wurde Bernhard L***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB schuldig erka…
Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Schuldspruch richtet sich die auf die Z 1, 1a, 3, 4, 5, 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten, die neben einleitenden Ausführungen, die keinem Anfechtungspunkt zuordenbar und damit unbeachtlich sind, äußerst umfangreiche und weitwendige D…