JudikaturJustizRS0097362

RS0097362 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2015

Amtshandlungen des Vorsitzenden im Zwischenverfahren (hier: Vernehmungen des Angeklagten) vermögen den im § 68 Abs 2 StPO vorgesehenen Ausschließungsgrund und damit den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO nicht zu begründen.

Entscheidungen
8