Spruch Durch die Unterlassung der überprüfung der behaupteten Ortsabwesenheit des Beschuldigten zur Zeit der Zustellung der Strafverfügung des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 29. Oktober 1976, GZ 4 U 2211/76-5, und durch die Beschlußfassung des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 29. März 1977, GZ 4 U 2211/7…
Text Gründe: I.) Aus den Akten 4 U 2211/76 des Bezirksgerichtes Vöcklabruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Der am 24. April 1950 geborene kaufmännische Angestellte und Kraftfahrer Josef A stellte am 3. September 1976 den LKW-Anhänger, Kennzeichen O-233.610, in der Telefunkenstraße in Vöcklabruck ab, …
Rechtliche Beurteilung II.) Der Beschluß des Bezirksgerichtes Vöcklabruck vom 29. März 1977, GZ 4 U 2211/76-10, steht mit dem Gesetz nicht im Einklang. Strafverfügungen sind in sinngemäßer Anwendung des § 79 Abs. 2 und 3 StPO gleich Urteilen zu eigenen Handen des Beschuldigten oder des von diesem bestellten Vertreters zuz…