JudikaturJustizRS0097333

RS0097333 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 1987

Zur Darlegung allgemeiner Erkenntnisse über die Relevanz bestimmter Vernehmungsmodalitäten für die Glaubwürdigkeit der davon betroffenen Zeugenaussagen bedarf es nicht der Beiziehung eines Sachverständigen.

Entscheidungen
3