Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben und das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung der festgestellten Tatsachen, soweit sie die 1998 erfolgte Rückzahlung von (eigenkapitalersetzenden) Gesellschafterdarlehen in Höhe von zumindest 1,677…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch enthält, wurde Friedrich T***** des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs 1 und Abs 2 (iVm § 161 Abs 1) StGB schuldig erkannt. Danach hat er vom 1. Jänner 1998 bis 9. April 1999 in St. Georgen an…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft den Schuldspruch mit einer auf Z 3, 4, 5, 5a und 9 lit a des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, der teilweise Berechtigung zukommt. Auf den der Rechtsmittelschrift angeschlossenen, vom Beschwerdeführer verfassten "ergänzenden Schriftsatz" vom 19. März 2003 ("…