RS0097217 – OGH Rechtssatz
RS0097217 – OGH Rechtssatz
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Eine Verschiebung der Kompetenz (hier: des OLG nach § 17 Abs 4 StVG) als Folge einer Ablehnung (des OLG) ist - gleichgültig, ob letztere gerechtfertigt ist oder nicht - im Gesetz (§ 74 Abs 3 StPO) nicht vorgesehen.