RS0097171 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Auch in den Fällen des § 49 Abs 2 Z 2 StPO steht dem Privatbeteiligten im Kostenpunkt die Beschwerde nach dem Abs 1 des § 392 StPO an das Oberlandesgericht offen.
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