Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 27. April 1936 geborene Justizwachebeamte Otto A des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Zeit von September 1976 bis 18. November 1976 in Graz als Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch den S…
Rechtliche Beurteilung Diesen Ablehnungsantrag habe der Präsident des Landesgerichtes für Strafsachen Graz im Justizverwaltungsweg keine Folge gegeben und den Beschwerdeführer dahingehend belehrt, daß gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel zulässig sei. Dies treffe zwar zu, doch könne die (unrichtige) Entscheidung des…