JudikaturJustizRS0097136

RS0097136 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2009

Rückzahlungen auf Wohnungskredite und Ratenzahlungen aus Wohnbauförderungsdarlehen bilden keine Abzugspost von der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob der Unterhaltspflichtige die ihm gehörende Wohnung, auf die die Rückzahlungen zu leisten sind, selbst benützt, leerstehen läßt oder vermietet hat.

Entscheidungen
11