JudikaturJustizRS0097042

RS0097042 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juni 1993

Die Vermutung, die das Gesetz an das Nichterscheinen des Privatanklägers knüpft, ist durch einen Gegenbeweis nicht widerlegbar. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist verwehrt.

Entscheidungen
7