JudikaturJustizRS0096903

RS0096903 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. August 2014

Amtsgeschäfte im Sinne des § 302 Abs 1 StGB sind alle Verrichtungen, die zur unmittelbaren Erfüllung der Vollziehungsaufgaben eines des dort angeführten Rechtsträgers dienen, die also zum eigentlichen Gegenstand des jeweiligen Amtsbetriebes gehören und damit für die Erreichung der amtsspezifischen Vollziehungsziele sachbezogen relevant sind. (hier: bestimmungswidriger Einsatz amtseigener Budgetmittel - Überstundenaufwand, Nebengebührenaufwand und eigentlicher Gehaltsaufwand).

Entscheidungen
12