JudikaturJustizRS0096805

RS0096805 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 2021

Aus dem Umstand, daß mehrere Richter des abgelehnten Oberlandesgerichtes an Entscheidungen beteiligt waren, die nicht den Intentionen des Angeklagten entsprachen, kann eine Befangenheit sämtlicher Mitglieder dieses Gerichtshofes nicht abgeleitet werden (15 Ns 21/87 ua).

Entscheidungen
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