Spruch Die Ablehnung des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck sowie (pauschal aller Richter) des gesamten Oberlandesgerichtes Innsbruck ist nicht gerechtfertigt. Die Entscheidung über die Ablehnung der Mitglieder des 7. Senates dieses Gerichtshofes fällt in die Zuständigkeit des Präsidenten des …
Text Gründe: Gegen Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** ist beim Landesgericht Innsbruck zum AZ 28 Vr 904/97, Hv 109/99 ein Strafverfahren wegen des Verdachtes, mehrere Straftaten begangen zu haben, anhängig, in dem am 24. November 1999 in erster Instanz (ein nicht rechtskräftiges) Urteil gefällt worden ist. …
Rechtliche Beurteilung Diese Ablehnung ist jedoch nicht gerechtfertigt. Gemäß § 72 Abs 1 StPO kann der Beschuldigte (Angeklagte) Mitglieder des Gerichts ablehnen, wenn er außer den in §§ 67 bis 69 StPO bezeichneten Fällen (der Ausschließung) andere Gründe anzugeben und darzutun vermag, die geeignet sind, die volle Unbef…