Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Anton R*** des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in den Jahren 1985 und 1986 in Wien in (drei, sohin in) wiederholten Angriffen als Beamter mit dem Vorsatz, dadurch die Republik Österreich in i…
Rechtliche Beurteilung Der auf § 281 Abs 1 Z 5, 9 lit a und 9 lit b StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten gegen dieses Urteil kommt keine Berechtigung zu. Nicht zielführend ist seine Mängelrüge (Z 5), soweit er damit gegen die Feststellung der Anzahl jener Waffen remonstriert, die er amtsmißbräuchlich an …