Spruch I/ Den Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten Dipl.Ing. Dr. Ernst A, Dkfm. Horst B, Johann C, Dipl.Ing. Otto E, Walter F und Heinz G wird teilweise, jener des Angeklagten Josef D zur Gänze Folge gegeben und, zum Teil auch gemäß § 290 Abs. 1 zweiter Satz, erster und zweiter Fall, StPO., das angefoch…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Landesgericht Eisenstadt als Schöffengericht schuldig: 1. den am 8.September 1940 geborenen Landesbeamten Dipl.Ing. Dr. Ernst A a) des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 (zweiter Fall) StGB. (Punkt A/I des Schuldspruchs), b) des Ver…
Rechtliche Beurteilung Dabei übersieht der Beschwerdeführer jedoch, daß der Gerichtshof nur dann nicht gehörig besetzt (und somit der Nichtigkeitsgrund der Z. 1 des § 281 Abs. 1 StPO. gegeben) ist, wenn seinen Mitgliedern (oder einem von ihnen) die für das Richteramt vorgeschriebene Qualifikation abgeht, wenn sie nicht in…