JudikaturJustizRS0096750

RS0096750 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Januar 1993

Der mitzeichnungsberechtigte Vizebürgermeister einer Gemeinde, der zu Lasten der Gemeinde eine Zahlungsanweisung unterfertigt, erfüllt eine amtsspezifische Vollziehungsaufgabe eines Rechtsträgers und verrichtet dadurch ein Amtsgeschäft.

Entscheidungen
2