JudikaturJustizRS0096729

RS0096729 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 1996

Objekt des Vorsatzes (in bezug auf die angedichtete Straftat) ist der dem dem Verleumdeten zur Last gelegten Deliktstypus und seinen Modalitäten entsprechende konkrete Unrechtssachverhalt in allen seinen strafrechtlich relevanten Einzelheiten.

Entscheidungen
8