Spruch Durch den angefochtenen Beschluß wurde Ludwig Rudolf L***** im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Beschwerde wird abgewiesen.…
Text Begründung: Gegen Ludwig Rudolf L***** ist beim Landesgericht für Strafsachen Graz zum AZ 12 (18) Vr 8/93 ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs. 1 StGB…
Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Oberlandesgericht Graz der Beschwerde des Beschuldigten gegen den seine Enthaftung ablehnenden Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 26. Mai 1993 (ON 74) nicht Folge. Der dagegen fristgerecht erhobenen Grundrechtsbeschwerde, wor…