Spruch Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. * ist von der Entscheidung über die Beschwerde des Kammeranwalts gegen den Beschluss der Rechtsanwaltskammer Wien vom 18. Mai 2022, GZ D 201/21 14, nicht ausgeschlossen.…
Text Gründe: [1] Der Oberste Gerichtshof hat zu AZ 24 Ds 16/22w über das im Spruch genannte Rechtsmittel zu entscheiden. [2] Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. * ist Mitglied des erkennenden Senats. [3] Er zeigte seine Ausgeschlossenheit an, weil er den Disiplinarbeschuldigten aus seiner berufli…
Rechtliche Beurteilung [4] Gemäß § 43 Abs 1 Z 3 StPO ist ein Richter vom gesamten Verfahren ausgeschlossen, wenn andere Gründe vorliegen, die geeignet sind, seine volle Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen. Die Bestimmungen über die Ausschließung stellen auf den äußeren Anschein ab. Entscheiden…