Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Der Berufung des Angeklagten Helmut A wird nicht Folge gegeben. Die Berufung des Angeklagten Hugo B wird zurückgewiesen. Gemäß § 390 a StPO. fallen die Kosten des Rechtsmittelverfahrens den Angeklagten Helmut A und Hugo B zur Last.…
Text Gründe: Der am 28. Juni 1941 geborene Helmut A und der am 9. April 1947 geborene Hugo B (laut S. 161, Vollmacht nach S. 266 'C') wurden des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB. (I) und des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 StGB. (II) schuldig erkannt. Darna…
Rechtliche Beurteilung Diese Rüge versagt. Zufolge seiner durch § 252 Abs. 2 StPO. gebotenen Verlesung in der Hauptverhandlung (S. 326) konnte der in Rede stehende Prüfungsbericht (ON. 10) dem Schöffensenat als Beweismittel dienen, ohne daß der laut §§ 252, 258 StPO. determinierte, d.h. im § 258 StPO. niedergelegte und im…