RS0096669 – OGH Rechtssatz
RS0096669 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Frage des bedingten Strafnachlasses stellt sich erst dann, wenn die anzuwendende Strafart bereits feststeht. Nach den Abstimmungsregeln des § 20 StPO ist daher auch getrennt abzustimmen.