Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.Juni 1939 geborene Wilhelm Karl A des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1 zweiter Fall StGB. schuldig erkannt, weil er zwischen dem 6. und 8. Oktober 1981 in Wien Michael B dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzte, daß e…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher zu verwerfen. Das Erstgericht verurteilte den Angeklagten nach dem zweiten Strafsatz des § 297 Abs. 1 StGB. zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe als Zusatzstrafe gemäß §§ 31, 40 StGB. zu der mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 17.März 1982, GZ.…