JudikaturJustizRS0096526

RS0096526 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 1976

Lag am 01.01.1975 eine Anklage wegen einer nach dem StG von Amts wegen zu verfolgenden Straftat vor, kommt im weiteren Verfahren, auch wenn die Tat nach dem StGB Privatanklagedelikt ist, dem Verfolgungswillen des Verletzten keinerlei Bedeutung zu, mag auch materiell das günstigere StGB-Recht zur Anwendung kommen.