Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und an Stelle des nicht bedingt nachgesehenen Teils (von vier Monaten) der (gesamten) Freiheitsstrafe (von einem Jahr) gemäß § 43 a Abs 2 StGB eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen, den Tagessatz zu 200 S (zweihundert…
Text Gründe: Der am 11.Juli 1962 geborene Gendarmerierevierinspektor Kurt H*** wurde des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB (I/1) und des Vergehens der Unterdrückung eines Beweismittels nach § 295 StGB (I/2) schuldig erkannt und nach §§ 28 (Abs 1), 302 Abs 1 StGB zu einem Ja…
Rechtliche Beurteilung Der Angeklagte bekämpft das Urteil mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5, 5 a, 8, 9 lit a und 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie im Strafausspruch zudem mit Berufung. Zum Urteilsfaktum I/2: Mit seiner Rechtsrüge (Z 9 lit a) vertritt der Beschwerdeführer die Ansi…