Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen den Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, im zweiten Rechtsgang erflossenen (vgl. 9 0s 101/83-11) Urteil wurden der am 6. Oktober 1941 geborene frühere Leiter der Filiale der Z-Bank in Klagenfurt und nunmehrige Angestellte Hans A und seine am 10. Dezember 1941 geborene, als Hausfrau tätige Gattin Gudrun A des …
Rechtliche Beurteilung Beide Beschwerden sind unbegründet. Der Einwand, Hans A habe über die verfahrensgegenständlichen Falsifikate, die ihm von Luigi di C übergeben worden waren, allein verfügen dürfen, verkennt den Begriff dieses tatbildbegrenzenden Merkmals, der nicht am Vorliegen eines dinglichen Rechtes am Wertpapier…