RS0096447 – OGH Rechtssatz
RS0096447 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der 31.12. 1982 ist der Endpunkt eines Zeitraumes (in dem die Bestellung eines Bewährungshelfers für einen zur Tatzeit bereits achtundzwanzigjährigen besonderer Gründe bedarf), der schon ab 01.01.1975 (nicht erst ab 31.12.1978) läuft.